§2 Vereinszweck
2.1 Zweck des Vereins ist, Ikebana – die japanische Kunst des Blumensteckens – auf der Grundlage der Regeln der Sogetsu-Schule in Tokyo umfassend zu fördern, zu vermitteln und zu verbreiten. Hierzu gehört u.a. die fachgerechte Aus- und Fortbildung von Lehrkräften.
2.2 Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Aktivitäten zur Verbreitung und Vertiefung des Verständnisses des Ikebana:
- Durchführung von Ikebana-Ausstellungen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind
- Veranstaltung von öffentlichen Ikebana-Vorführungen, auch Demonstrationen genannt
- Organisation und Durchführung von Ikebana-Workshops zur Weiterbildung von Ikebana-Schülern und Ikebana-Lehrern
- Erstellung von Informationsmaterial über die Kunst des Ikebana
- Begegnungen von Ikebana-Künstlern aus aller Welt im Sinne der Völkerverständigung und des kulturellen Austausches
2.3 Der Verein übernimmt die Repräsentanz der Sogetsu-Lehrervereinigung STA, Sogetsu Teachers‘ Association, in Tokyo.
§4 Erwerb der Mitgliedschaft
4.1 Mitglied kann jede Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt und ihre Aufnahme schriftlich beim Vorstand beantragt.